Mandanten erwarten zu Recht eine Beratung und Vertretung, die genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Dazu gehört neben der erforderlichen Fachkompetenz des Anwalts ein Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant, das geprägt ist von Vertrauen und sehr guter Kommunikation. Aus diesem Grund lassen deshalb die meisten Rechtschutzversicherer den Versicherungsnehmern freie Hand, wenn es um die Wahl des Rechtsanwaltes ihres Vertrauens geht.
Im Rahmen des Schadensmanagements sind einige Rechschutzversicherer allerdings inzwischen dazu übergegangen, ihren Versicherungsnehmern im Schadensfall einen Rechtsanwalt zu empfehlen, mit dem der jeweilige Versicherer in vertraglicher Beziehung steht. Für Rechtssuchende ohne eigenes individuelles Anspruchsprofil kann eine solche Empfehlung ausreichend sein. Grundsätzlich sollte sich jedoch kein Versicherungsnehmer durch derartige Empfehlungen seiner Rechschutzversicherung davon abhalten lassen, den Anwalt seines Vertrauens selbst zu finden und zu bestimmen. Die meisten Rechschutzversicherungsverträge gewähren daher trotz der mitangebotenen Empfehlung eines mit der Versicherung in vertraglicher Beziehung stehenden Anwalts, den Versicherungsnehmern auch weiterhin die freie Wahl ihres Rechtsbeistandes.
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