Zur arbeitsrechtlichen Klientel der Kanzlei gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Die Kanzlei ist in allen Fragen des Individualarbeitsrechts
- vom Einstellungsgespräch über den
Abeitsvertrag,
- von der Abmahnung bis zur Kündigung,
- vom Aufhebungsvertrag mit Abfindung
und Arbeitszeugnis,
- bis hin zum Mobbing und zur
Scheinselbständigkeit,
ein kompetenter Ansprechpartner.
Selbstverständlich vertritt die Kanzlei ihre Mandanten auch in sämtlichen Instanzen des Arbeitsgerichtsprozesses.
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