Arbeitsrecht



Zur arbeitsrechtlichen Klientel der Kanzlei gehören sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

 

Die Kanzlei ist in allen Fragen des Individualarbeitsrechts

 

-  vom Einstellungsgespräch über den

  Abeitsvertrag,

-  von der Abmahnung bis zur Kündigung,

-  vom Aufhebungsvertrag mit Abfindung

  und Arbeitszeugnis,

-  bis hin zum Mobbing und zur        

  Scheinselbständigkeit,

 ein kompetenter Ansprechpartner.

 

Selbstverständlich vertritt die Kanzlei ihre Mandanten auch in sämtlichen Instanzen des Arbeitsgerichtsprozesses. 


 
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