Ein Verkehrsunfall geschieht schneller als man denkt. Wenn Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen wollen, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Lassen Sie sich im Falle eines Falles nicht darauf ein wohlklingende Angebote von Versicherungen gegebenenfalls noch der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzunehmen. Keine Versicherung hat ein Interesse daran, den Ihnen entstandenen Schaden schnellstmöglich und umfänglich zu Ihren Gunsten zu regulieren.
Sie haben als Geschädigter nämlich weitaus mehr Ansprüche und Rechte als Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung geben will.
So haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
Sie haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
Alle durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten, wie:
-Reparaturkosten,
-Taxikosten,
-An- und Abmeldekosten,
-Schadensersatz für beschädigte Kleidung,
-Schmerzensgeld,
und in besonderen Fällen auch Mietwagenkosten,
muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
Ab einer Schadenshöhe von circa 800,00 € haben Sie das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.
Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben entstehen Ihnen, als Geschädigten, keinerlei Kosten. Die Kosten durch die Inanspruchnahme unserer Kanzlei werden vom Unfallgegner beziehungsweise dessen Versicherer als Schadensposition mitgetragen.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist auf Ihrer Seite als Anspruchsteller eine Rechtschutzversicherung hilfreich, es können jedoch auch andere Kostendeckungsmöglichkeiten zur Durchsetzung Ihres berechtigten Anspruches überdacht werden. Darüber sprechen wir in jedem Fall bevor weitergehende Kosten entstehen.
Sollten Sie sich wegen einer eventuellen Mitschuld oder aus anderen Gründen Ansprüchen Dritter ausgesetzt sehen, oder solche Ansprüche erkennbar auf Sie zukommen, erhalten Sie selbstverständlich im Vorfeld von uns entsprechende Informationen und Beratung.
Setzen Sie sich unbedingt nach einem eventuellen Unfall telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung. Wir melden den Schaden meist noch am gleichen Tage bei der gegnerischen Versicherung an und holen so den größt möglichen Schadenersatz für Sie heraus.