.... Behaupte niemals jemanden zu kennen, wenn du nicht zuvor eine Erbschaft mit ihm geteilt hast ...
Aus den vorstehenden Worten ist zu entnehmen, dass sich im Bereich des Erbrechts neben der persönlichen Trauer um den Verstorbenen zumeist auch noch andere zwischenmenschliche Probleme ergeben, die leicht dazu führen können, dass Familienzusammenhalte zerbrechen und aus Familienangehörigen die bislang immer den Familienzusammenhalt betont haben nunmehr im wahrsten Sinne des Wortes „Erbfeinde“ werden.